1. Der Beschuldigte A._____ wird freigesprochen vom Vorwurf - des versuchten Diebstahls gemäss Anklageziffer 1c; - der Sachbeschädigung gemäss Anklageziffer 2e [recte: 2c] in Bezug auf den Briefkasten an der Bushaltestelle QU._____. 2. Der Beschuldigte A._____ ist schuldig - des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls i.S.v. Art. 139 Ziff. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB gemäss den Anklageziffern 1a, 1b und 1d; -4-