Durch sein Handeln entstand Sachschaden an den beiden Briefkästen in der Höhe von gesamthaft Fr. 2'000.00 zum Nachteil der I._____ AG, J._____, Legal, Region Mitte-Ost, QR-Strasse, QS._____. 2. Mehrfache Sachbeschädigung a) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1a). b) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1d). c) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1e). 3. Mehrfacher Hausfriedensbruch a) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1a). b) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1b). c) Zum Sachverhalt siehe Anklageziffer 1d). 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden fällte am 3. August 2022 folgendes Urteil: