d) Am 28.12.2020, ca. 00.00 Uhr, betrat der Beschuldigte in Q._____, X-Strasse, das Grundstück von G._____, X-Strasse, Q._____, und wuchtete mittels Körpergewalt die Terrassentüre auf. Dabei entstand Sachschaden in der Höhe von ca. Fr. 500.00 zum Nachteil des Geschädigten. Sodann begab sich der Beschuldigte ins Innere der Liegenschaft, um diese nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Dabei wurde der Beschuldigte vom Geschädigten -3- überrascht, welcher diesen anschrie, zu verschwinden. In der Folge verliess der Beschuldigte fluchtartig die Liegenschaft des Geschädigten.