c) Am 11.10.2020, ca. 04.10 Uhr, betrat der Beschuldigte in V._____, W-Strasse, gemeinsam mit E._____ (separates Verfahren bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau) das Grundstück von F._____. Der Beschuldigte begab sich, in der Absicht, bei günstiger Gelegenheit das Haus zu betreten, nach Wertgegenständen zu durchsuchen und diese an sich zu nehmen, zur Hauseingangstüre und versuchte, diese durch Herunterdrücken der Türklinke zu öffnen. Als der Beschuldigte bemerkte, dass die Haustüre verschlossen war, liess er von seinem Vorhaben ab und verliess das Grundstück des Geschädigten.