b) In der Nacht vom 10.10.2020, ca. 23.50 Uhr, auf den 11.10.2020, ca. 07.00 Uhr, betrat der Beschuldigte in T._____, U-Strasse, das Grundstück von D._____, U-Strasse, T._____. Dort betrat er die Garage durch die unverschlossene Türe und durchsuchte sowohl diese als auch den in der Garage parkierten, unverschlossenen PW des Geschädigten. Daraus behändigte er den Hausschlüssel, mit welchem er die Haupteingangstüre des Hauses des Geschädigten öffnete und dieses sodann betrat. Im Innern angekommen durchsuchte der Beschuldigte diverse Behältnisse nach Wertgegenständen.