eingestellt. Die vorinstanzliche Kostenverlegung, wonach dem Beschuldigten die Prozesskosten für die Verurteilung für den Zeitraum von 1. Dezember 2019 bis 17. Januar 2020 gesamthaft zu Fr. 1'775.00 auferlegt werden und im Zusammenhang mit - 11 - der Einstellung auf die Staatskasse genommen werden, erweist sich daher nach wie vor als korrekt.