Darin verpflichtete sich der Beschuldigte zur Bezahlung von Kinderunterhalt ab 1. Juli 2019 von Fr. 700.00, ab 1. Januar 2020 von Fr. 1'000.00, ab 1. Juli 2020 von Fr. 1'250.00 und ab 1. Januar 2021 von Fr. 1'500.00 (ST.2019.143 act. 170). Nachdem die Parteien die Konvention innert Frist nicht widerrufen haben, wurde der Beschuldigte mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 15. Juli 2019 verpflichtet, den (vorgenannten) vereinbarten Kindesunterhalt ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen (ST.2020.127 act. 174).