2.2. Gegen dieses am 2. Dezember 2022 zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 8. Mai 2023 eröffnet. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 23. Mai 2023 beantragte der Beschuldigte zusammengefasst, (1.) er sei von Schuld und Strafe freizusprechen, (2.) die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen, (3.) die bezirksgerichtliche Gerichtskasse sei anzuweisen, dem Verteidiger sämtliche Parteikosten zu bezahlen und (4.) die Parteikostenforderung der Privatklägerin sei abzuweisen.