Der Beschuldigte erhob dagegen am 4. September 2020 Einsprache (Verfahren SST.2020.127 act. 201 ff.), woraufhin die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Strafbefehl mit Verfügung vom 10. September 2020 zur Anklage erklärte und die Akten dem Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies (SST.2020.127 act. 203 ff.). 1.3. Mit Verfügung vom 29. September 2020 vereinigte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg die beiden Verfahren und führte dieses fortan unter der Verfahrensnummer ST.2019.143 fort (vgl. SST.2020.127 act. 210 f.). -3-