1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 1. September 2020 erneut wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 30.00, total Fr. 2'400.00, sowie einer Busse von Fr. 600.00. Ausserdem wurden dem Beschuldigten die Kosten, bestehend aus einer Strafbefehlsgebühr von Fr. 900.00, auferlegt und er wurde verpflichtet, der Privatklägerin B._____ (vormals B._____) deren Aufwendungen für die anwaltliche Vertretung in der Höhe von Fr. 710.80 zu entschädigen (SST.2020.127 act. 196 ff.).