1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 22. Mai 2019 wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, begangen im Zeitraum vom 1. August 2017 bis 31. August 2018 schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 1'000.00. Ausserdem wurden dem Beschuldigten die Kosten auferlegt und er wurde verpflichtet, der Privatklägerin B._____ deren Aufwendungen für die anwaltliche Vertretung in der Höhe von Fr. 1'184.70 zu entschädigen (SST.2019.143 act. 155 ff.).