3.2. Die Untersuchungshaft von 1 Tag (7. - 8. April 2022) wird gestützt auf Art. 51 StGB an die Freiheitsstrafe angerechnet. 3.3. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen vollzogen. 4. (in Rechtskraft erwachsen) Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: