6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 16 - Das Obergericht erkennt: 1. (in Rechtskraft erwachsen) Das Verfahren wird in Bezug auf die Übertretungen gemäss Art. 19a BetmG (Tatzeitraum 10. November 2019 bis 22. Januar 2020) eingestellt.