Zwar gab der Beschuldigte vor Obergericht an, nicht mehr drogenabhängig zu sein. Selbst wenn dies zutreffen sollte, ist dabei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte gemäss seinen Angaben eine Eigentherapie (mit auf der Strasse erworbenen Methadontabletten) durchführt und hierfür weder ärztliche noch therapeutische Hilfe in Anspruch nimmt, womit nicht von einem erfolgsversprechenden Vorhaben - 12 -