4 von diesen Briefchen sicher 1 Gramm» [act. 97 Ziff. 37]). Zudem erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb ihm ein Dealer die 5 Briefchen beim Kauf der «beiden grossen» (Minigrips mit ca. 5 Gramm Heroin) geschenkt haben soll (act. 98 Ziff. 49), wenn sich eine grössere gekaufte Menge doch schon Preis reduzierend auswirkt (act. 99 Ziff. 62, act. 106 Ziff. 131 f.). Auch die finanzielle Situation des Beschuldigten – und die weiteren zu Hause verbliebenen Drogen, die den Eigenkonsum mehr als sicherstellen und die nicht in Briefchen abgepackt waren – legt nahe, dass die mitgeführten Drogen zur Weitergabe bestimmt waren.