gekaufte Heroin (vgl. act. 98 Ziff. 53 ff.) in dieser Jacke befindet und er dieses versehentlich mit nach Aarau nahm, und weiter angab, nicht genau zu wissen, woher die 5 Briefchen Heroin stammen («wahrscheinlich» Geschenke [act. 98 Ziff. 49]), er aber auf der anderen Seite am nächsten Tag bei der Einvernahme betreffend mitgeführte Drogen einen sehr gut informierten Eindruck machte («Nein nicht 7 Gramm, sondern 5 Gramm. Es waren 2 x 5 Gramm» [act. 95 Ziff. 18]; «Was für eine Menge befindet sich in einem Briefchen? 0.2 oder 0.25 Gramm. 4 von diesen Briefchen sicher 1 Gramm» [act.