Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c Positionen im Gesamtbetrag von Fr. 3'491.50 auferlegt. 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst. 1.3. Gegen dieses im Dispositiv am 30. Januar 2023 eröffnete Urteil meldete der Beschuldigte am 8. Februar 2023 Berufung an (act. 197, 199). Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 16. Mai 2023 zugestellt (act. 225). -5-