Bei der Aufteilung des Heroins in den erwähnten fünf Briefchen handelte es sich um eine «Gassenstückelung»; die Portionen waren zum unmittelbaren Verkauf an Dritte vorbereitet. Durch die wissentliche und willentliche Mitführung dieser zum Verkauf bereitgemachten Heroinbriefchen sowie der beiden Minigrips in seiner Jackentasche hatte der Beschuldigte sowohl Herrschaftsmöglichkeit als auch Herrschaftswillen darüber. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschuldigten in [Ortschaft], [Strasse], konnten folgende weitere Stoffe und Präparate sichergestellt werden: