- der Tätlichkeiten (Anklageziffern 6.1 [teilweise] und 6.2). 3. Der Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 2) [in Rechtskraft erwachsen]; - des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer 5) [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a BetmG (Anklageziffern 1, 3, 4 und 7) [in Rechtskraft erwachsen]; - der Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 4a Abs. 1 lit. a VRV (Anklageziffer 8) [in Rechtskraft erwachsen].