von Fr. 220.00 (vgl. § 9 Abs. 3 bis AnwT; zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von insgesamt Fr. 113.50 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 10.7 Stunden plus Auslagen von Fr. 64.30 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 9.4 Stunden plus Auslagen von Fr. 39.20 ab dem 1. Januar 2024; zusätzliche mehrwertsteuerfreie Auslagen von Fr. 10.00), woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 4'660.00 resultiert.