Dies ergibt gesamthaft einen für erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 um 14.95 Stunden reduzierten Aufwand von gerundet 10.7 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00 und einen für erbrachte Leistungen ab dem 1. Januar 2024 um 1.25 Stunden – für die Anpassung der geschätzten Verhandlungsdauer von 4 Stunden an die effektive Dauer der Berufungsverhandlung von 2.75 Stunden – zu reduzierenden Aufwand von gerundet 9.4 Stunden bei einem Stundenansatz - 25 -