Für die 25-seitige Berufungserklärung inkl. vorgängiger Berufungsbegründung macht die amtliche Verteidigerin einen Aufwand von insgesamt 17.25 Stunden geltend (Positionen vom 9., 11., 12., 15. und 16. Mai 2023). In Anbetracht der Tatsache, dass sie mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das sie mit Fr. 9'746.00 entschädigt wurde, bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch.