Mithin sind die in der Kostennote aufgeführten Aufwände für die Berufungsanmeldung, E-Mails an den Beschuldigten, Telefonate mit dem Bezirksgericht Aarau sowie Aktenstudium des begründeten Urteils (Positionen vom 2., 9. und 10. November 2022; 27. April 2023; 2. Mai 2023 [erste Position]) im Gesamtumfang von 5.7 Stunden nicht im Berufungsverfahren zu entschädigen.