Die amtliche Verteidigerin hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 36.30 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 sowie Auslagen von Fr. 113.50 und die gesetzliche Mehrwertsteuer – aufgeteilt nach dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und seit 1. Januar 2024 geltendem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % –, gesamthaft Fr. 8'725.45, geltend gemacht. Dieser Aufwand steht zum Umfang und zur Schwierigkeit der sich im Berufungsverfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - 24 -