Insbesondere wurde er mit Urteil vom 29. Mai 2019 zu einem Raub verurteilt, wobei er die hochstehenden Rechtsgüter der körperlichen Integrität verletzte. Seine Niederlassungsbewilligung wurde mit Verfügung des Migrationsamts vom 26. Oktober 2019 widerrufen (MIKA-Akten, act. 1160 S. 386 ff.). Jedoch konnte ihn weder diese Verfügung noch die damals ausgesprochene fast zweijährige (bedingte) Freiheitsstrafe von weiterer Delinquenz abhalten. Ihm ist entsprechend eine eigentliche Schlechtprognose - 22 -