Am Erhalt bzw. an der zweckkonformen Verwendung der Gelder von der Allgemeinheit getragenen Leistungserbringer und an der Aufrechterhaltung der Funktionalität des Sozialsystems besteht ein grundsätzliches öffentliches Interesse (Urteil des Bundesgerichts 6B_477/2022 vom 25. Augst 2022 E. 3.2). Die begangene Katalogtat reiht sich denn auch nahtlos in eine Reihe von begangenen Delikten ein, sodass er als unbelehrbarer Wiederholungstäter erscheint (vgl. oben). Insbesondere wurde er mit Urteil vom 29. Mai 2019 zu einem Raub verurteilt, wobei er die hochstehenden Rechtsgüter der körperlichen Integrität verletzte.