Zusammenfassend kann B._____ und den Kindern zugemutet werden, den Beschuldigten in das Heimatland zu begleiten. B._____ und den Kindern steht es aber ohnehin frei, in der Schweiz zu bleiben und den Kontakt über Kommunikationsmittel oder mittels Besuchen und Ferienaufenthalten aufrechtzuerhalten (Urteile des Bundesgerichts 6B_224/2022 vom 16. Juni 2022 E. 2.3.4; 6B_300/2020 vom 21. August 2020 E. 3.4.5).