__ eingeräumten falschen Anschuldigungen wegen Vergewaltigung, Drohung und Tätlichkeiten, sowie der zu verbüssenden mehrjährigen Freiheitsstrafe des Beschuldigten Bestand haben wird. Bemerkenswert ist denn auch, dass das Ehepaar nie miteinander über die Vorwürfe gesprochen haben will (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4, 11 und 14), was in Anbetracht der in Aussicht gestellten einschneidenden Konsequenzen (mehrjährige Freiheitsstrafe und Landesverweisung) in einer echten und nahen Beziehung zu erwarten gewesen wäre. Selbst wenn das Ehepaar eine nahe, echte und tatsächlich gelebte Beziehung führt und diese auch fortdauern würde, wäre es B.__