in dieser Zeit mit dem Sohn bei ihrer Familie wohnte (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8) und Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung, Drohung und Tätlichkeiten erhob. Mittlerweile wohnen sie erneut mit den beiden Söhnen, die 3 und – entgegen dem Beschuldigten (Berufungsverhandlung S. 8) – 8 Jahre alt sind, in einer Wohnung zusammen und der Beschuldigte kommt in finanzieller Hinsicht für die Familie auf (act. 1229). Zwar geben beide an, wieder eine Beziehung zu führen. Ob dies von Dauer sein wird, erscheint durchaus fraglich, nachdem es in der Vergangenheit bereits zur Trennung und heftigen Streitereien gekommen ist.