Ferner sind diverse Führerausweisentzüge aktenkundig (9. September 2014, 6. Oktober 2016 [vorsorglicher Entzug wegen Nichteinigung, Charakter] und 16. April 2021 [vorsorglicher Entzug]; vgl. act. 153 ff.). Aus der über die Jahre hinweg wiederkehrenden Begehung von Straftaten ergibt sich eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Schweizer Straf- und Vollzugssystem. Die ausgesprochenen Strafen liessen ihn unbeeindruckt, obwohl ihm zahlreiche Chancen gewährt wurden, zuletzt mit einer verlängerten Probezeit von 5 Jahren und der Weisung, eine begonnene psychotherapeutische Behandlung weiterzuführen.