Seine nachfolgenden Verurteilungen zu je mehrmonatigen (bedingten) Freiheitsstrafen durch das Obergericht des Kantons Aargau vom 7. Januar 2017 bzw. vom 29. Mai 2019 bezogen sich auf Delikte aus dem Jahr 2013 bzw. 2015 bis 2016 (vgl. Strafregisterauszug). Zwischenzeitlich und danach kam es weiter zu diversen aktenkundigen Strafbefehlen aufgrund nicht bezahlter Bussen, grösstenteils wegen Strassenverkehrsdelikten (Strafbefehl vom 27. Juni 2014 wegen Verletzung der Verkehrsregeln; Strafbefehl vom 13. Januar 2015 wegen Widerhandlung gegen die VRV; Strafbefehl vom 20. Januar 2015 wegen Widerhandlung gegen die VRV; Strafbefehl vom 20. Oktober 2016 wegen Verletzung der Verkehrsregeln;