im Strafregisterauszug aufgeführten Vorstrafen stand der Beschuldigte bereits in seinen Jugendjahren mit dem Gesetz in Konflikt. Im Jahr 2008 kam es zu einem Einschleichdiebstahl in einen Kindergarten. Dabei erging zwar keine Verurteilung, zumal die Polizei angab, nicht eruieren zu können, wer sich strafbar gemacht habe, hingegen ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die Begehung eingestanden hat (MIKA-Akten, act. 25 f.). Ebenso eigenstanden hat der Beschuldigte, im August und September 2012 ohne Führerausweis mehrfach ein Fahrzeug gelenkt zu haben (MIKA- Akten, act. 39 f. und 50 ff.). Seine nachfolgenden Verurteilungen zu je mehrmonatigen