Die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten erweist sich als maximal durchschnittlich: Neben seiner eingebürgerten Ehefrau und seinen zwei Kindern lebt auch die erweiterte Familie des Beschuldigten in der Schweiz. Insbesondere leben seine Eltern, sein Bruder und ein Grossteil der Familie väterlicherseits hier (act. 134). Seine sozialen Bindungen bestehen darin, viel mit Kollegen unterwegs zu sein, die «nicht immer so sauber waren» und diverse «Frauengeschichten» am Laufen gehabt zu haben (act. 1235; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12, wonach die Frauengeschichten vorbei seien).