bei C._____ AG in R._____, wobei er brutto Fr. 6'200.00 (x13) zzgl. Kinderzulagen verdient (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Nachdem der Beschuldigte lediglich die Leiter der Disposition, nicht jedoch die Personalchefin über das vorliegende Strafverfahren informiert hat (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13), ist eine Weiterbeschäftigung des Beschuldigten – trotz seines guten Arbeitszeugnisses (vgl. Beilage zur Eingabe vom 13. September 2023) – ungewiss (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13). Nicht zuletzt wird er eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüssen haben. Weiter verfügt der Beschuldigte über hohe in Betreibung gesetzte Schulden von Fr. 110'000.00.