3.8. Der Beschuldigte ist insgesamt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren (inkl. Widerrufsstrafe von 23 Monaten Freiheitsstrafe gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2019) und einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. 4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Dauer von 6 Jahren des Landes verwiesen und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet (vorinstanzliches Urteil E. 15).