Strafverfahren mehr eröffnet worden, hingegen ist festzuhalten, dass selbst die Anstellung als Disponent mit einem Lohn von brutto Fr. 6'200.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8) und die Wiederaufnahme der Beziehung mit seiner Ehefrau und den zwei kleinen Kindern bereits vor der letzten Tatbegehung erfolgten und dem Beschuldigten dennoch keine ausreichende Stabilität geben konnten. Sonstige grundlegende positive Persönlichkeitsentwicklungen oder nennenswerte positive Veränderungen seiner Lebensumstände sind nicht erkennbar. Der Beschuldigte weist zudem eine hohe Verschuldung auf.