Fr. 3'200.00 – was in Anbetracht der hohen Schulden des Beschuldigten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9) einen hohen Betrag darstellt –, oder die erteilte Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, konnten ihn davon abhalten, erneut straffällig zu werden. Angesichts der erneuten, teilweise einschlägigen Delinquenz sind die Bewährungsaussichten des Beschuldigten stark getrübt. Negativ fällt dabei ins Gewicht, dass ihn selbst der Sicherheitsentzug seines Führerausweises vom 16. April 2021 nicht beindruckt zu haben scheint, nachdem er lediglich ca. ein halbes Jahr später, mit seinem Fahrzeug unterwegs war.