«Ich habe in dieser Zeit nicht gearbeitet. Das Einzige, das ich falsch gemacht habe, war, dass ich gesagt habe, dass es beim Treppensteigen passiert sei und nicht beim Selbstverteidigungstraining»). Eine erheblich Strafminderung, wie dies bei einem von Anfang an vollumfänglich geständigen, nachhaltig einsichtigen und aufrichtig reuigen Täter möglich ist, kommt somit nicht in Frage.