Dem Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 16. April 2021 der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen (act. 1147). Dennoch fuhr er am 4. November 2021 um ca. 22:00 Uhr mit seinem VW Phaeton von seinem Wohnort in Q._____ zur Tankstelle bzw. dem dortigen Tankstellenshop. Dabei legte er eine Strecke von ca. 850 Meter zurück, die teilweise durch ein Wohnquartier und über die Hauptstrasse führte. Um 22:00 Uhr abends im November ist zwar mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen, hingegen war es dunkel, weshalb eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert war, insbesondere im Innerortsbereich, wo auch noch um diese Zeit mit Fussgängern und Velofahrern zu rechnen ist. Die von der Fahrt des