Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums möglicher Betrugshandlungen von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe leichten Tatverschulden und – bei isolierter Betrachtung – einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 3 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass der Betrug zum - 10 -