Er hat angegeben, vom 4. September 2020 bis 4. Oktober 2020 zu 100 % arbeitsunfähig gewesen zu sein. Die Suva zahlte dem Beschuldigten für diesen Zeitraum Unfalltaggelder in der Höhe von insgesamt Fr. 3'240.75 aus (vorinstanzliches Urteil E. 4.1.4.2). Es handelt sich dabei nicht um einen besonders hohen Betrag. Er ist jedoch auch nicht zu bagatellisieren, auch im Vergleich zum damaligen mittleren verfügbaren Einkommen der Privathaushalte in der Schweiz von rund Fr. 6'789.00 (Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 22. November 2022).