Der Beschuldigte, der seit längerer Zeit arbeitslos war, reichte am 17. September 2020 bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse eine unwahre Unfallmeldung ein, indem er angegeben hat, sich zuhause auf der Treppe eine Verletzung am Fuss zugezogen zu haben, weil er auf seinen Sohn geschaut habe, während er sich die Verletzung in Tat und Wahrheit anlässlich eines Selbstverteidigungstrainings bei der D._____ GmbH, für die er zuvor immer wieder – nicht deklarierte – bezahlte Einsätze leistete, in einem Boxkeller zugezogen hatte. Er hat angegeben, vom 4. September 2020 bis 4. Oktober 2020 zu 100 % arbeitsunfähig gewesen zu sein.