Zudem wurde er zwei Jahre später mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2019 wegen Raubs, grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren und einer Busse von Fr. 3'200.00 verurteilt und ihm wurde eine Weisung erteilt. Diese überjährigen, bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen haben ihn nicht -7-