Er wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 7. Januar 2017 wegen Angriffs, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Zudem wurde er zwei Jahre später mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2019 wegen Raubs, grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren und einer Busse von Fr. 3'200.00 verurteilt und ihm wurde eine Weisung erteilt.