Der Beschuldigte weist zwei teilweise einschlägige Vorstrafen auf: Er wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 7. Januar 2017 wegen Angriffs, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt.