fend die Vorwürfe der Drohung und der mehrfachen Tätlichkeit, eine Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 sowie einer Übertretungsbusse von Fr. 40.00, das Absehen vom Widerruf des mit Urteils des Obergerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2019 gewährten bedingten Strafvollzugs, das Absehen von einer Landesverweisung und die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände. 3.2. Mit vorgängig zur Berufungsverhandlung erstatteter Berufungsantwort vom 14. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten.