3. 3.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 16. Mai 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der Vergewaltigung (Anklageziffer 1), der Drohung (Anklageziffer 1) sowie der Tätlichkeiten (Anklageziffer 6.1 und 6.2), eventualiter eine Verfahrenssistierung betref- -4-