4. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag (28. Oktober 2020) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. -3- 5. 5.1. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 2, Al 5, 6 und 7, erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 106 StGB zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. 5.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen vollzogen.