2. Der Beschuldigte ist schuldig - der Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 1), - der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a StGB (Anklageziffer 1), - des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 2), - des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer 5) - der mehrfachen Übertretung nach Art. 19a BetmG (Anklageziffer 1, 3, 4 und 7), - der mehrfachen Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 und Abs. 2 lit.