8.2. Dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt lic. iur. Patrick Loeb, wird für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 5'625.70 (inkl. Fr. 402.20 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zur Hälfte zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)